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Linksabbieger haftet bei Unfall mit Ampelsünder

30.09.2011 09:32 Uhr
Linksabbieger haftet bei Unfall mit Ampelsünder
Wer ein Rotlicht überfährt tägt nicht immer die alleinige Unfallschuld
© Foto: Fotolia/Klaus Eppele

Oberlandesgericht Frankfurt sieht Mitschuld: Ein Fahrer muss sich an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt

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Frankfurt/Main. Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem „Rotlicht-Sünder" zusammenstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Danach muss sich ein Autofahrer an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein Linksabbieger müsse die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten (Az.: 22 U 67/09).

Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf und verurteilte einen Autofahrer dazu, einen Teil seines Unfallschadens selbst zu tragen. Der Wagen des Mannes war beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen.

Der Linksabbieger machte geltend, der andere sei noch bei Rot auf die Kreuzung gefahren, deshalb müsse er den vollen Schaden ersetzen. Das Landgericht hatte diese Ansicht geteilt und den Unfallgegner zu vollem Schadensersatz verurteilt.

Die OLG-Richter sahen aber ein erhebliches Mitverschulden bei dem Linksabbieger, der deshalb auf der Hälfte seines Schadens sitzenbleibt. Die OLG-Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache liegt sie dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen VI ZR 133/11). (dpa) 

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KOMMENTARE


co

30.09.2011 - 11:31 Uhr

Wer soll die Rechtssprechung in Deutschland noch verstehen? Nach diesem Urteil können alle Ampel abgeschaft werden, die verbrauchen nur unnötigerweise Strom.


M. Kirschner

02.10.2011 - 15:55 Uhr

So ganz verstehe die (mediale) Aufregung über dieses Urteil nicht. Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Rechtsabbieger haben grundsätzlich Vorrang vor Linksabbiegern. Linksabbieger müssen mit Fahrfehlern des Gegenverkehrs rechnen und dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Dies gilt auch, wenn das entgegenkommende Fahrzeug bei Gelb oder in der frühen Rot-Phase über die Ampel fährt - dazu gibt es bereits Urteile.Ich vermute, dass der BGH - dem die Sache ja eh vorliegt - das 50%ige Mitverschulden des Linksabbiegers bestätigen wird.


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