Brüssel. Die EU-Kommission hat Mitte dieser Woche mit einem letzten Mahnschreiben die Vorstufe zu einem EU-Gerichtsverfahren gegen Österreich wegen der geplanten Lkw-Teilsperrung auf der Inntalautobahn eingeleitet. Die EU-Behörde erklärt in ihrem Brief nach Wien, das für den 1. August beabsichtigte Verbot für Laster mit bestimmten Waren sei eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit nach EWG-Verordnung 881/92 über den EU-Marktzugang, eine Behinderung des freien Warenverkehrs nach Artikel 28 des EG-Vertrages und eine Diskriminierung ausländischer Unternehmen. Die Kommission hat Österreich zehn Tage Zeit gegeben, das Verbot aufzuheben oder die Vorwürfe zu entkräften. Erfolge keine akzeptable Reaktion, erwäge sie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Behörde konstatiert, dass die Antwort aus Wien auf die erste Mahnung vom 25. Juni die Rechtmäßigkeit des Verbotes "unzureichend" begründet habe. (vr/dw)
Letzte EU-Warnung zum Inntal-Fahrverbot
Hebt Österreich das Verbot nicht innerhalb von zehn Tagen auf, droht EuGH-Klage