Bad Homburg. Der Leitfaden soll den Herstellern von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff helfen, die Anforderungen der EU-Rahmenverordnung 1935/2004 in die betriebliche Praxis umzusetzen. Nach dieser Verordnung müssen Unternehmen ab dem 27. Oktober 2006 über Systeme zur Rückverfolgbarkeit von Gegenständen und Materialien verfügen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Verpflichtet werden dadurch vor allem Hersteller von Lebensmittelverpackungen. Die Verordnung bezweckt laut Industrieverband, den Rückruf fehlerhafter Produkte, die Feststellung der Haftung sowie die Information der Verbraucher zu erleichtern. Der zehnseitige Leitfaden erörtert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Rückverfolgbarkeitssystem. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die auslegungsbedürftige Vorschrift gelegt, nach der auch solche Materialien und Gegenstände rückverfolgbar sein müssen, die zwar nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, aber bei "normaler oder vorhersehbarer Verwendung" mit diesen in Berührung kommen können. Als Mittel zur effizienten Umsetzung der Rückverfolgbarkeit empfiehlt der IK Industrieverband Kunststoffverpackungen die Anwendung des EAN-128 Standards. Der EAN-128 Standard ermöglicht neben der Artikel-, Packstück- und Unternehmensidentifikation die Verschlüsselung von Zusatzinformationen wie der Chargennummer oder des Mindesthaltbarkeitsdatums. Der Leitfaden ist für Mitglieder auf der Internetseite des Industrieverbandes Kunststoffverpackungen kostenlos erhältlich.
Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit in der Kunststoffverpackungsindustrie
Der IK Industrieverband Kunststoffverpackungen hat in Kooperation mit GS1 Germany einen Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit in der Kunststoffverpackungsindustrie erarbeitet.