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LBA bremst Smiths Heimann aus

07.08.2012 14:04 Uhr
LBA bremst Smiths Heimann aus
Ein Röntgenergerät des Herstellers Smiths Heimann mit der Tunnelgröße 180 x 180 cm
© Foto: Heiner Siegmund

Bei einem Test der Sicherheitsbehörde konnte eine Röntgenanlage bestimmte Gegenstände nicht einwandfrei identifizieren.

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Wiesbaden/Braunschweig. Der Hersteller von Sicherheitsapparaten Smiths Heimann und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) streiten sich über die Zuverlässigkeit eines Röntgengeräts mit der Tunnelabmessung 180 cm x 180 cm, das besonders große Sendungen durchleuchten kann.

Anlass waren Inspektionen von LBA-Vertretern bei Abfertigungsunternehmen und Speditionen. Dabei konnte die Röntgenanlage bestimmte Kabel, die am Boden eines vom LBA benutzten Testgeräts montiert waren, nicht einwandfrei identifizieren. Dies stelle eine Sicherheitslücke dar, ließen die LBA-Prüfer die Firmen wissen, bei denen sie die Inspektionen vornahmen.

Laut Geschäftsführer Hans Zirwes von Smiths Heimann sind derzeit rund 40 dieser Anlagen mit einer Tunnelgröße von 180x180 cm an den hiesigen Flughäfen, bei Spediteuren oder Luftfracht-Abfertigungsunternehmen in Betrieb. Das Einzelstück kostet rund 230.000 Euro und verfügt über zwei Generatoren, die den Inhalt von Packstücken sowohl horizontal als auch vertikal durchleuchten. „Unser Gerät erfüllt alle EU-Regularien, und es hat mit Ausnahme des deutschen LBA bisher keine einzige nationale Behörde dessen sichere Funktionsweise infrage gestellt“, wundert sich Zirwes.

Hersteller moniert veraltete Testmethode

Als Reaktion der LBA-Beanstandungen hat Smiths Heimann den Nutzern dringend empfohlen, die Bandgeschwindigkeit beim Durchlauf der Sendungen einstweilen zu halbieren. Dank der verzögerten Prozesse würden die Sendungsinhalte klarer auf den Kontrollmonitoren des Bedienpersonals erscheinen. Zugleich reduziert sich damit aber auch die Kapazität der Anlage um 50 Prozent, was zu Staus von Luftfracht in Stoßzeiten führen kann. Zirwes wirft dem LBA diesbezüglich vor, einen veralteten Testkoffer benutzt zu haben, der aus dem Jahr 2003 stammt und für völlig andere Zwecke konzipiert wurde: der Sicherheitsüberprüfung von Röntgengeräten, mit denen das Reisegepäck von Passagieren durchleuchtet wird, um die Mitnahme von Waffen, Explosivstoffen oder anderen verbotenen Gegenständen in ein Flugzeug zu verhindern. „Hätten sie einen zeitgemäßen Kontrollkoffer für Luftfrachtanlagen benutzt, der von demselben englischen Hersteller stammt wie der alte, wäre es nicht zu Beanstandungen unseres 180x180-Geräts gekommen“, glaubt Zirwes. Der Manager verlangt vom Braunschweiger Amt, die Testmethode zu ändern.

LBA will Vorgang nicht kommentieren

LBA-Vertreterin Carola Bothe hat auf Anfrage eine genaue Stellungnahme ihres Hauses zur Kontroverse um die sichere Funktionsweise der Röntgenanlage per E-Mail abgelehnt. Die Angelegenheit sei vertraulich und die Auswertung der Testergebnisse laufe noch, heißt es dort. Derweil haben Luftfrachtabfertiger wie die Frankfurter LUG – Aircargo Handling GmbH Hersteller Smiths Heimann zur technischen Nachrüstung des Doppelaugengeräts aufgefordert. „Andernfalls schicken wir unsere noch unverpackte Anlage zurück und bezahlen sie nicht“, drohte LUG-Geschäftsführer Wolfgang Korte. (hs) 

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