KÖLN. Das Landgericht Köln hat nach Aussagen des KEP-Verbandes BdKEP die Klage der Deutschen Post gegen den Leipziger Briefdienst City CP Post auf Unterlassung der Verwendung des Namens "Post" abgewiesen. Das Landgericht Köln begründet seine Entscheidung damit, dass trotz des Markeneintrags "Post" der Begriff "Post" nur eine Beschreibung für Dienste der Zustellung von Briefen und Paketen sei. Das Landgericht schließt sich damit der Definition in der Zivilprozessordnung an, die dem Wort "Post" einen beschreibenden und nicht einen unterscheidungsfähigen Sinngehalt zuschreibt. Auch die durch die Deutsche Post durch Gutachten festgestellte Verkehrsdurchsetzung des Namens "Post" in Verbindung mit "Deutsche Bundespost" beziehungsweise "Deutsche Post" überwinde nur das Markeneintragungshindernis. Daraus sei keine Verwechslungsgefahr mit anderen Namen, die das Wort Post verwenden, abzuleiten. Parallel zu dem Gerichtsverfahren der City Post Leipzig hat der BdKEP einen Löschungsantrag für die Eintragung der Wortmarke "Post" gestellt beim Patent- und Markenamt gestellt. Rudolph Pfeiffer, Vorsitzender des KEP-Verbandes, erwartet "einen positiven Bescheid". (vr/eh)
Landgericht Köln weist Klage der Deutschen Post ab
Urteil: Wortmarke "Post" ist nur von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft