Stuttgart. Wie beim Feinstaub will Baden-Württemberg auch bei Lärm mit Fahrverboten die Menschen entlasten. Nach Angaben des Umweltministeriums sind die Lärmkarten für die drei größten Städte Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe sowie für die Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume so gut wie fertig. „Ab Mitte Juli sind die Kommunen mit den Aktionsplänen nach der EU-Umgebungsrichtlinie an der Reihe. Im seltenen Fällen können wegen Lärm auch Fahrverbote zum Beispiel für Lastwagen in Wohngebieten drohen“, sagte der Lärmexperte im Umweltministerium, Günter Mezger, auf Anfrage der „Deutschen Presse- Agentur“. Bis Mitte nächsten Jahres würden die Ballungszentren Aktionspläne zur Lärmminderung ausarbeiten. Denkbar seien Lärmschutzfenster, leisere Reifen, Flüsterasphalt oder Lärmschutzwälle. In einzelnen Fällen auch Ortsumfahrungen oder Sperrungen. Fahrverbote seien aber eine extreme Ausnahme. „Wenn eine Bundesstraße durch einen Ort führt, können dort kaum Fahrverbote erlassen werden“, sagte Mezger. Für die Umsetzung der Aktionspläne zur Minderung des Lärms seien unterschiedliche Behörden zuständig. Bis Juli 2012 müssen dann Städte mit mehr als 100.000 Einwohner ihre Lärmbelastung in Kartenform erfassen und Aktionspläne erstellen. „Wenn sie das bereits machen, werden sie von uns dafür finanziell unterstützt.“ Momentan erstellen Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe Lärmkarten entlang der Hauptverkehrsstraßen, bei Industriegeländen und Hafengebieten, Flugplätzen und Schienenwegen. Das Land bereitet die Lärmkarten außerhalb der Ballungsräume für die Gemeinden vor. „Auf den Karten sind die Lärmpegel dann in Abständen von fünf Dezibel (dB) farblich dargestellt.“ Für Lärmpegel oberhalb 55 Dezibel in der Nacht und oberhalb 65 tagsüber bestünden erhöhte gesundheitliche Risiken wie Herzkreislauferkrankungen. Die Stadt Stuttgart sieht sich bei der Lärmbekämpfung weit vorn. Für mehrere Stadtteile seien bereits vor Jahren Lärmminderungspläne erstellt worden, berichtete Jürgen Baumüller, Leiter der Abteilung Stadtklimatologie. In einem Pilotprojekt wurde etwa im Stadtteil Vaihingen ein flächendeckendes Durchfahrtsverbot für Lastwagen über 3,5 Tonnen erlassen. Die Laster werden am Ort vorbeigeleitet. Im Unterschied zum Feinstaub schreibt die EU für Lärm keine Grenzwerte vor. Der Grund: Lärm werde individuell und kulturell sehr unterschiedlich wahrgenommen, sagte Mezger. „Ein Südeuropäer hat ein anderes Lärm-Empfinden als ein Bürger aus Nordeuropa.“ Baumüller sieht in den fehlenden Grenzwerten ein Chance: Sie verhinderten, dass die Städte nur handeln, wenn Grenzwerte überschritten würden. Beim Feinstaub droht Fahrern von Autos mit veralteter Abgastechnik vor 2008 kein Fahrverbot in Baden-Württemberg. Erst im Herbst will Baden-Württemberg festlegen, wann genau die Verbote in den Umweltzonen kommen. Wenn sich der Bund an seinen Fahrplan halte, sei als neuer Termin der 1. Januar 2008 möglich, sagte Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) am Mittwoch in Stuttgart. Eine Kombination von Fahrverboten wegen Feinstaubs und Lärms ist nach Angaben von Mezger derzeit noch kein Thema. „Allerdings verursacht der Verkehr sowohl Luftbelastungen als auch Lärm.“ Dies bedeute, dass im konkreten Fall, der sehr auf die lokale Situation ankommt, die gleiche Maßnahme hilfreich sei. (dpa/sb)
Lärmschutz: Baden-Württemberg plant LKW-Fahrverbote
Aktionspläne nach EU-Vorgaben: In Baden-Württemberg drohen künftig bei zu hohem Straßenlärm Fahrverbote in Wohngebieten