Politik
Nachtflugverbot - Die Stadt Hanau wird mit anderen Kommunen im Main-Kinzig-Kreis gegen eine Aufweichung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen klagen. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte mehrheitlich dafür, sich der Klage-Gemeinschaft beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel anzuschließen, wie ein Stadtsprecher heute mitteilte. Zu der Arbeitsgemeinschaft gehören neben Hanau auch Gelnhausen, Rodenbach, Ronneburg, Neuberg und der Main-Kinzig- Kreis. Sie wollen verhindern, dass Flüge zwischen 23 und 5 Uhr erlaubt werden, sagte der Stadtsprecher. Die Erweiterung des Airports dürfe nicht mit mehr Lärm für die Anwohner verbunden sein. (dpa)
Unternehmen
Fährschiff - Die Fährreederei Scandlines wird von Mittwoch an auf der Strecke Rostock - Trelleborg ein weiteres Fährschiff einsetzen. Mit der „Ask“ soll der sturmbedingte Ausfall des Schiffes „Mecklenburg-Vorpommern“ bis zur Reparatur kompensiert werden, sagte heute eine Scandlines-Sprecherin. Diese Fähre war am Wochenende beim Anlegen von einer Sturmböe an die Kaimauer gedrückt worden, dabei war die Außenhaut oberhalb der Wasserlinie auf mehreren Metern Länge aufgerissen. Die „Ask“ werde ausschließlich Fracht befördern, hieß es. Passagiere würden weiter über die Routen Sassnitz - Trelleborg beziehungsweise Rostock - Gedser umgeleitet. (dpa)
Kündigung - Die Deutsche Bahn hält ihre fristlose Kündigung gegen einen Lokführer aufrecht, der beim Streik einen leeren Intercity auf eingleisiger Strecken stehengelassen hatte. Dies teilte der stellvertretende Landesvorsitzende der GDL in Nordrhein-Westfalen, Olaf Schulz-Arimond, heute in Düsseldorf mit. Im Tarifstreit zwischen Bahn und Lokführergewerkschaft GDL hatte der Lokführer Anfang Juli in Nordrhein-Westfalen seinen Zug auf der Strecke abgestellt. Die Bahn wirft ihm nach früheren Angaben vor, gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen zu haben. (dpa)
Sicherheit - Die Transport- und Logistikdienstleistungen des Unternehmensbereiches Distribution Logistics & Services (DLS) von Lehnkering in den Niederlassungen Mannheim, Münster und Schönebeck wurden laut eigenen Angaben erneut nach dem Safety and Quality Assessment System (SQAS) erfolgreich bewertet. Die Bewertung nach SQAS erfolgt durch unabhängige Prüfer beziehungsweise Gutachter nach einem in Europa standardisierten und einheitlich anerkannten Bewertungsverfahren. Der Beurteilungskatalog umfasst bis zu 600 Kriterien, nach denen die Aktivitäten innerhalb logistischer Distributionsketten der jeweiligen Niederlassungen bewertet werden. (szs)