Die Fährreederei Tallink Silja wird ab Herbst die Zahl ihrer Fähren zwischen Rostock und Helsinki von drei auf zwei reduzieren. Damit werde auf die stark gestiegenen Treibstoffkosten und den allgemeinen Kostendruck reagiert, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Es sei geplant, eine der drei Superfast-Fähren für fünf Jahre an das kanadische Unternehmen Marine Atlantic zu verchartern. Die kanadische Regierung müsse dem Plan noch zustimmen. Durch eine bessere Auslastung hofft Tallink Silja, die Profitabilität zu steigern. (dpa) Personalie - Das Amtsgericht Hannover hat Vladimir Yakushev, 36, mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG bestellt. Zuvor hatte der ehemalige österreichische Bundeskanzler Franz Vranitzky sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Vladimir Yakushev ist nach TUI-Angaben Managing Partner der S-Group Capital Management. (sb) Satellit - Für den geplanten Aufbau des europäischen Satelliten-Navigationssystems Galileo ist vom Weltraumbahnhof Baikonur (Kasachstan) der zweite Testsatellit ins All gestartet. 2005 war der GIOVE-A zur Vorbereitung des Galileo-Aufbaus ins All geschickt worden. Das System aus 30 Satelliten und mehreren Bodenstationen soll bis 2013 betriebsbereit sein. Europa will damit gegen die Vormachtstellung des US-Navigationssystems GPS antreten. (dpa) Politik Gegen Logistikzentrum - Der Friedrichshafener Dieselmotorenhersteller MTU darf sein Logistikzentrum nicht in der Gemeinde Salem am Bodensee bauen. Die Gegner der Ansiedlung konnten sich bei dem Bürgerentscheid am Sonntag knapp durchsetzen. 50,7 Prozent stimmten gegen das Großprojekt im Gewerbegebiet des Ortsteils Neufrach, 49,3 Prozent dafür. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bodensee-Oberschwaben zeigte sich enttäuscht von dem Ergebnis. (dpa) Beschränkungen - Russland beschränkt den Zugang ausländischer Investoren in wichtige, als strategisch definierte Branchen. Die Duma verabschiedete Anfang April ein entsprechendes Gesetz in letzter Lesung. Dies meldet heute die Bundesagentur für Außenwirtschaft. Gegenüber der ursprünglichen Fassung wurden die Regelungen verschärft. Für bereits vollzogene Übernahmen bestehe eine nachträgliche Meldepflicht. (sb)
Kurz vermeldet: 28. April 2008
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