Die nach dem Einkommenssteuergesetz für die private Nutzung betrieblicher Pkw geltende 1 v. H.-Regelung, wonach monatlich ein Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen ist, gilt auch für so genannte Kombi-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t. Eine Besteuerung nach dem Gewicht des Fahrzeugs ist dagegen unzulässig. Bundesfinanzhof 13. Februar 2003 Aktenzeichen: X R 23/01
Kurz+Bündig: Zu schwer besteuert
Die Besteuerung von betrieblichen PKW bei privater Nutzung.