Das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren kann durchgeführt werden, selbst wenn nur ein Gläubiger existiert und Forderungen stellt. Bundesarbeitsgericht 5. Februar 2004 Aktenzeichen: 8 AZR 639/02
Kurz + Bündig: Berechtigter Verfahrensaufwand
Verbraucherinsolvenz auch bei nur einem Gläubiger