Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) kritisiert Rechnungen, die Toll Collect angeblich „massenhaft“ wegen Reparaturen an On-Board-Units (OBU) und OBU-Sendeeinrichtungen versendet habe. In einer Pressemitteilung des Verbands heißt es, der BGL habe betroffenen Unternehmen geraten, gegen unberechtigte Wartungs- und Instandhaltungsrechnungen von Toll Collect Einspruch einzulegen. Nach den aktuellen AGB habe Toll Collect die Kosten für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie für den Austausch defekter OBUs zu tragen, es sei denn, der Nutzer habe einen Schaden verursacht. Wie der BGL weiter mitteilt, habe Toll Collect dies inzwischen bestätigt. Unter dem Hinweis, dass es sich bei den Rechnungen um Schadensersatzforderungen handele, die immer dann gegen das Unternehmen gerichtet würden, wenn durch Verschulden des Unternehmers beziehungsweise dessen Fahrer die OBU und dazugehörige Einrichtungen beschädigt worden seien, habe Toll Collect eine Überprüfung sämtlicher Rechnungen im Einzelnen zugesagt. Laut BGL würden in den Reparaturrechnungen Schadensersatzansprüche von Toll Collect nicht im Einzelnen durch entsprechende Belege nachgewiesen. Der BGL beanstandet darüber hinaus, dass die Toll Collect-Abrechnungen nicht den steuerrechtlichen Vorschriften entsprächen. (aw)
Kritik an Reparaturrechnungen von Toll Collect
BGL äußert Zweifel