Schirmherr des Gesetzesentwurfs ist Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne). Das Bundeskabinett stimmte nun seinem Vorschlag zu: Ab sofort können Altautos und leichte Nutzfahrzeuge, die ab dem Juli 2002 auf den Markt kommen kostenlos beim Hersteller zur Entsorgung abgegeben werden. Für alle übrigen Fahrzeuge soll diese Regelung ab Januar 2007 gelten. Der Entwurf setzt eine EU-Richtlinie vom Herbst diesen Jahres um. Bis zum April 2002 soll der Bundestag den Beschluss dazu fassen. Die neue Gesetzeslage verpflichtet Hersteller und Importeure ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Einige haben deswegen schon angekündigt, dass sie die Entsorgungskosten auf den Neupreis aufschlagen wollen. Rund 200 DM Mehrkosten bei den Neufahrzeugen sind im Gespräch. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus strengere Vorschriften für das Recycling von Altfahrzeugen vor. Ab dem Jahr 2006 müssen mindestens 85 Prozent des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs verwertet (Verwertungsquote) und mindestens 80 Prozent in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden (Recyclingquote). Die Automobilindustrie kritisierte die Verordnung. (tw/ftd)
Kostenlose Entsorgung
Am Mittwoch billigte das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, der die kostenlose Rückgabe von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen beim Hersteller vorsieht