Berlin. Die neuen Geschäftsbedingungen umfassen zwei Klauseln. Davon regelt die zum „Kölner Palettentausch“ den Zug-um-Zug-Tausch, die zum „Bonner Palettentausch“ ist Rechtsgrundlage für den Palettentausch mit Rückführungsverpflichtung, bei der Paletten an der Entladestelle getauscht und zur Beladestelle zurückgeführt werden.
„Damit dürften viele bislang in der tagtäglichen Praxis immer wieder aufgetauchten Fallstricke beseitigt sein“, ist sich Rechtsanwältin Hildegard Reppelmund vom DIHK sicher. „Wir geben damit allen in die Liefer- und Transportkette eingebundenen Vertragspartnern ein Regelwerk an die Hand, das vor allem kleinen und mittleren Unternehmen hilft, Streit vorzubeugen. Die Anwendung der Klauseln steht jedem Unternehmen frei.“
Die Handelsverbände HDE und BGA hingegen haben den neuen Bedingungen nicht zugestimmt. Damit unterstützt ein wichtiger Verladerbereich die neuen Tauschregeln nicht.
Die Palettenklauseln und weitere Informationen finden Sie im Bereich Downloads unter
http://www.logistik-inside.de/sixcms/list.php?page=pg_result_downloadsuche&vt=Palettentauschverfahren