Die Ostseeautobahn A 20 kann weiter gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin wies am Donnerstag Klagen von Naturschutzverbänden und Landwirten aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau eines Teilstück südlich von Lübeck zurück (Az.: BVerwG 4 A 15.01, 4 A 21.01, 4 A 24.01, 4 A 47.01 und 4 A 77.01). Sie hatten eine Trassenführung durch die ökologisch sensible Niederung des Flüsschens Wakenitz verhindern wollen. Nach einjähriger Verzögerung kann nun mit dem Lückenschluss zwischen dem Raum Lübeck und Schönberg in Mecklenburg-Vorpommern begonnen werden. Als Baubeginn sei der 12. März geplant, sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. Es sei erfreulich, dass nun endgültig Klarheit für ein so wichtiges Projekt bestehe. Nach Fertigstellung des 15,4 Kilometer langen Abschnitts ist die A 20 durchgängig zwischen Lübeck und Rostock befahrbar. Die insgesamt 324 Kilometer lange Ostseeautobahn soll von 2005 an Lübeck mit der polnischen Hafenstadt Stettin (Szczeczin) verbinden. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) begrüßte das Urteil. "Die A 20 wird sich zu der Lebensader Mecklenburg-Vorpommerns entwickeln", sagte er zuversichtlich. Ministerialdirigent Wolfgang Zeichner aus dem schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums sprach nach der Urteilsverkündung von einem Sieg auf der ganzen Linie. Die Planungsbehörden hätten ein gutes Zeugnis vom Bundesverwaltungsgericht bekommen. (vr/dpa)
Klagen gegen Ostseeautobahn A 20 abgewiesen
Mit dem Bau des Lückenschlusses soll am 12. März begonnen werden