Die neue Herausforderung für Handelslogistiker rückt näher. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat am Freitag in letzter Instanz eine Beschwerde von 16 Unternehmen der Getränkeindustrie zurück gewiesen, mit der die Vorbereitungen der Bundesregierung auf ein Dosenpfand gestoppt werden sollten. Nun könnte doch noch vor der Bundestagswahl im Herbst ein Zwangspfand in Höhe von 25 bis sogar 50 Cent auf Bier- und Mineralwasser-Behälter erhoben werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin, begrüßte das Urteil als Bestätigung für seinen Kurs zum Schutz der Mehrwegsysteme. Die Umweltverbände forderten eine umgehende Einführung des Pfands. Die Kläger prüfen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. In dem Rechtsstreit geht es um die Veröffentlichung der Statistik zum Anteil von Mehrwegflaschen am Getränkemarkt. Diese dient als Voraussetzung für die Erhebung des Dosenpfands. Das Oberverwaltungsgericht erklärte die Bekanntgabe für zulässig und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom August letzten Jahres. Die vorgebrachten Zweifel gegen die Zuständigkeit der Bundesregierung für die Erhebung seien nicht gerechtfertigt, hieß es zur Begründung. Nach der Verpackungsverordnung muss genau ermittelt werden, ob die Mindestquote von 72 Prozent für Mehrwegverpackungen erreicht wird. Wird sie unterschritten, muss sechs Monate später ein Zwangspfand für Einwegpackungen bei den Getränkesorten eingeführt werden, die für die sinkende Quote verantwortlich sind. Nach Angaben des Umweltministeriums werden die 72 Prozent seit 1997 verfehlt. Das Pfand soll bei 25 Cent für Verpackungen bis 1,5 Liter und 50 Cent für größere Behälter liegen. Die Statistik soll nun bereits in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Damit wäre das Dosenpfand nach der sechsmonatigen Frist noch vor der Bundestagswahl am 22. September gültig. Nach Angaben Trittins wird die Pfandpflicht zunächst nur Bier- und Mineralwasser-Behälter betreffen. Allerdings sei eine Ausweitung auf kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke nach den neuesten Zahlen nicht ausgeschlossen.
Klage gegen Dosenpfand abgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat die Klage der Getränkeindustrie gegen ein Zwangspfand auf Dosen zurück gewiesen.