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Klage gegen A3-Ausbau gescheitert

03.03.2011 15:46 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnt die Anwohner-Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der Autobahn A3 bei Würzburg ab

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Leipzig/Würzburg. Vier Anwohner sind mit ihrer Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der Autobahn 3 (Frankfurt-Nürnberg) bei Würzburg gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, die Klage sei unbegründet. Damit hat der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken Bestand, und der Ausbau des 5,4 Kilometer langen Abschnitts zwischen Würzburg-Heidingsfeld und der Gemeinde Randersacker kann in Angriff genommen werden. Allerdings sind eventuell noch Nachbesserungen beim Lärmschutz nötig. Das Gericht war in erster und letzter Instanz zuständig. (Az.: BVerwG 9 A 8.10)

Die klagenden Grundstückseigentümer, von denen zwei zusammen mit einer Gruppe von Würzburgern zur Urteilsverkündung nach Leipzig gereist waren, reagierten enttäuscht. „Das ist natürlich der negativste Fall, den wir uns vorgestellt haben", sagte ihr Anwalt Wolfgang Baumann.

„Es steht außer Zweifel, dass die A3 längst ihr Limit erreicht hat. Der unverzögerte sechsspurige Ausbau wird den Standort Würzburg stärken", sagte Würzburgs Oberbürgermeister Georg Rosenthal (SPD). „Wenn der Bund die für den Ausbau erforderlichen 170 Millionen Euro bereitstellt, können wir 2013 mit den ersten Arbeiten an der gut fünf Kilometer langen Strecke loslegen", erklärte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) laut Mitteilung in München.

Der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Ulrich Storost, sagte in der Urteilsbegründung, die Kläger hätten formelle Fehler gemacht. Sie hätten „ihr Vorbringen zur Fehlerhaftigkeit der Verkehrs- und Schadstoffprognose" viel zu spät beim Gericht eingereicht. Auch hätten es die Kläger versäumt, bestimmte Einwände bereits viel früher in der Planungsphase zu machen.

Dass die von den Klägern favorisierte Trasse Vorteile gegenüber der geplanten bringe, konnten die Richter nicht erkennen. Die Kläger hätten nicht darlegen können, dass „ihre" Strecke günstiger zu bauen sei. Außerdem könnten die Anwohner nicht beurteilen, ob die von ihnen bevorzugte Trasse städtebauliche Vorteile bringe. Das sei Sache der Kommune.

Nach Einschätzung des Senats leidet der Planfeststellungsbeschluss „an keinem offensichtlichen Abwägungsmangel, der nicht behoben werden könnte". Auf den Stadtteil Heuchelhof komme mit der neuen A3 zwar eine erhöhte Lärmbelastung zu. Aber hier könne noch nachgebessert werden, etwa indem spezieller dämpfender Asphalt verbaut wird. (dpa) 

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