Kind krank - und nun?

12.02.2026 11:06 Uhr
Was tun wenn das Kind krank ist?
Wenn das Kind erkrankt ist, kann jedes Elternteil bis zu zehn Tage pro Jahr an unbezahlter Freistellung nutzen. Im Notfall
dürfen Eltern ihre Arbeit sofort abbrechen. Sie müssen aber den Vorgesetzten informieren
© Foto: Maryna/stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)

Dürfen Mitarbeiter sich kurzfristig abmelden, wenn ihr Kind erkrankt ist? Welche Ansprüche Arbeitgeber erfüllen müssen, was bei Freistellung gilt und was die Unterschiede zwischen Lang- und Kurzzeitpflege sind.

Kurzfristige Abwesenheiten von Mitarbeitenden stellen Logistikunternehmen vor organisatorische Herausforderungen. Doch bei Erkrankungen von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bestehen klare gesetzliche Ansprüche auf Freistellung. Das Pflegezeitgesetz regelt sowohl die kurzfristige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen als auch längere Pflegezeiten von bis zu sechs Monaten – abhängig von der Betriebsgröße. Hinzu kommen sozialrechtliche Regelungen zum Kinderkrankengeld und Pflegeunterstützungsgeld. Für Arbeitgeber ist entscheidend zu wissen, wann eine Freistellung zu gewähren ist, ob eine Lohnfortzahlungspflicht besteht und welche Nachweise erforderlich sind. Klare vertragliche Regelungen und transparente Prozesse schaffen Planungssicherheit und vermeiden Konflikte. Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und sauber umsetzt, kann auch in personellen Notlagen handlungsfähig bleiben und gleichzeitig rechtliche Risiken minimieren.

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