Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Vorgaben für den grenzüberschreitenden Einsatz leichter Nutzfahrzeuge: Auch Transporter ab 2,5 Tonnen müssen dann mit dem Smart Tachograph der zweiten Generation ausgestattet sein. Viele Betriebe haben die Pflicht offenbar noch nicht auf dem Schirm – und unterschätzen den Aufwand deutlich. Denn neben der technischen Nachrüstung sind auch Prozesse, Schulungen und Dokumentationspflichten anzupassen. Wer die Frist versäumt, riskiert empfindliche Bußgelder und im Extremfall Stilllegungen. Der Beitrag zeigt, welche Fahrzeuge betroffen sind, was Unternehmen jetzt tun müssen – und wo noch Ausnahmen gelten.
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