Keine Selbstjustiz im Straßenverkehr

23.07.2002 11:42 Uhr

Selbst ernannter "Verkehrserzieher" muss zahlen

Wer absichtlich scharf bremst, um den nachfolgenden Autofahrer zu maßregeln, haftet voll für die Folgen eines Auffahrunfalls. Das geht aus einem in der ADAC-Zeitschrift "Deutsches Autorecht" veröffentlichten Urteil des Landgerichts Mönchengladbach hervor (Az.: 5 S 86/01). Ein selbst ernannter "Verkehrserzieher" hatte sich aus Ärger über die Fahrweise einer Autofahrerin vor sie gesetzt und scharf gebremst. Die Frau konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen und war aufgefahren. Selbstjustiz im Straßenverkehr sei nicht hinzunehmen, entschieden die Richter. Der Grundsatz "Wer auffährt, hat Schuld" gelte in diesem Fall nicht. Der Mann habe vorsätzlich eine Gefahrensituation geschaffen. (tw/dpa)

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