Brüssel. Im Rat der EU-Verkehrsminister gab es Zustimmung für eine EU-Richtlinie zur koordinierten Einführung intelligenter Straßentransportsysteme (ITS). Offen blieb die zentrale Streitfrage, ob alle Regeln obligatorisch sein sollen. Die EU-Kommission, welche das Gesetz als Teil eines Aktionsplans im Dezember 2008 vorgeschlagen hatte, sieht während der Wirtschaftskrise keine Möglichkeit, ITS-Anwendungen mit Rechtskraft zu erzwingen. Eine starke Ländergruppe um Deutschland teilt diese Ansicht, da sie einen teuren Verwaltungsaufwand befürchtet. Gefordert wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse und Klarheit zu Haftungs- und Datenschutzfragen. Die Minister fixierten Kernbereiche von ITS-Dringlichkeiten, darunter Verkehrsinformationen, die KFZ-Notrufautomatik "eCall" sowie sichere, mit moderner Technik ausgerüstete LKW-Parkings und ein System für ihre elektronische Vorbuchung. Italien verlangte die Einbeziehung des KFZ-Unfalldatenspeichers in den ITS-Komplex. Der schwedische Ratsvorsitz kündigte an, mit dem EU-Parlament nun in zweiter Lesung klarer über eine Einigung verhandeln zu können. (dw)
Keine Pflicht zu intelligenten Transportsystemen
Deutschland telt die Ansicht der EU-Kommission, dass es während der Krise nicht möglich ist, ITS-Anwendung zu erwzingen