Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass für das Erststudium in Deutschland keine Studiengebühren erhoben werden dürfen. Dies stellt die sechste Novelle des Hochschulrahmengesetzes sicher. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, erklärte heute dazu: "Studierende und ihre Eltern brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für die Zukunftsplanung. Die Bundesregierung hat die Familienförderung deutlich ausgebaut und das BAföG massiv erhöht - dieses Geld darf nicht mit der anderen Hand aus dem Familienportemonnaie durch Studiengebühren wieder herausgenommen werden."
Keine Gebühren für Erststudium
Kabinettsbeschluss: Es dürfen keine Studiengebühren für das Erststudium erhoben werden.