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Kein Urteil zu Nachtflügen vor Start der neuen Landebahn

30.03.2011 16:57 Uhr
Kein Urteil zu Nachtflügen vor Start der neuen Landebahn
Bundesverwaltungsrichter wollen zu Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt jedoch noch in diesem Jahr ein Urteil fällen 
© Foto: ddp/Stefan Rebscher

Bundesverwaltungsrichter wollen zu Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt jedoch noch in diesem Jahr ein Urteil fällen

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Leipzig/Frankfurt. Zu den umstrittenen Nachtflügen am Frankfurter Flughafen will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch in diesem Jahr ein Urteil verkünden. Wie Gerichtssprecher Wolfgang Bier am Mittwoch sagte, sei es aber „sehr ungewiss", dass eine Entscheidung noch vor der geplanten Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn am 20. Oktober falle. Das mündliche Verfahren sei noch nicht terminiert.

„Der zuständige vierte Senat strebt an, das Urteil noch im vierten Quartal zu verkünden", teilte Bier mit. Da dies sehr wahrscheinlich nach dem 20. Oktober sein wird, gilt dann vorerst die Baugenehmigung, das ist der Planfeststellungsbeschluss von Ende 2007. Dieser erlaubt zwischen 23.00 und 5.00 Uhr 17 Starts und Landungen.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" hatte am Mittwoch berichtet, dass es nach ihren Informationen unwahrscheinlich sei, dass das Urteil noch in diesem Jahr gefällt werde. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gab im August 2009 grünes Licht für den Flughafenausbau, stoppte aber die geplante Nachtflugregelung. Die Zulassung von 17 nächtlichen Flügen am größten deutschen Flughafen sei «nicht mit dem gesetzlich gebotenem Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren», urteilten die Richter des VGH.

Mehrere Kläger sind gegen diese Entscheidung vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Revision gegangen, darunter das hessische Wirtschaftsministerium als Genehmigungsbehörde. Der VGH hatte es in einem Eilverfahren abgelehnt, den Planfeststellungsbeschluss bis zum Abschluss des Hauptverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht auszusetzen. Der Sprecher des Leipziger Gerichts nannte es «nicht außergewöhnlich», das die Baugenehmigung vollzogen wird, bevor das Urteil in der Hauptsache gefallen ist. (dpa) 

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