Bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben Zoll und Arbeitsämter im vergangenen Jahr weniger Bußgeldverfahren eingeleitet als im Jahr zuvor. Die Zahl der Verfahren ging im Jahresvergleich um 3600 auf 15.600 zurück, wie die Zollabteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz mitteilte. Auch die Summe der verhängten Bußgelder sank. Während 2000 noch Bußgelder von 13,4 Millionen Euro fällig wurden, waren es im vergangenen Jahr nur 7,1 Millionen Euro. Allerdings sei in dem Betrag von 2000 ein "Rekordbußgeld" von rund sieben Millionen Euro enthalten gewesen, so die Zollabteilung. Grundsätzlich sei aber viel Schreibtischarbeit dazu gekommen, so dass weniger Zeit für Kontrollen zur Verfügung stehe. So benötigten manche Ermittlungen wegen der illegalen Beschäftigung von Ausländern lange Zeit, weil dabei immer raffiniertere Methoden gewählt würden. Insgesamt hatten die Fahnder von Zoll und Arbeitsämtern im vergangenen Jahr 25.000 Arbeitnehmer aus den Bereichen Bau, Gastronomie sowie dem Reinigungs- und Transportgewerbe befragt und 4000 Arbeitgeber überprüft. 3700 Verfahren wurden wegen Missbrauchs von Sozialleistungen eingeleitet. So droht Arbeitslosen ein Strafverfahren wegen Betrugs, wenn sie trotz des Bezugs von Arbeitslosengeld arbeiten und dies dem Arbeitsamt nicht mitteilen. In 3000 Fällen ging es um die illegale Beschäftigung von Ausländern, in rund 1000 Fällen davon wird wegen Verdachts einer Straftat ermittelt. Ein besonders umfangreiches Ermittlungsverfahren werde seit Anfang 2001 gegen ein Transportunternehmen mit Sitz in Saarbrücken geführt. Anlass ist der Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie des Betruges, des Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung sowie Steuerhinterziehung. (tw/dpa)
Kampf gegen illegale Beschäftigung
Weniger Bußgelder und -verfahren in Rheinland-Pfalz und im Saarland