Laut Bundesarbeitsministerium zeigen die Ergebnisse der Tarifrunde des abgelaufenen Jahres 2001, dass die Regelung des kollektiven Arbeitsrechts durch Tarifverträge nach wie vor Bestand haben. Die Auffassung, das Tarifwesen, die Tarifverhandlungen und insbesondere "der Flächentarifvertrag" seien überholt, würden von den tatsächlichen Verhältnissen widerlegt. Im Jahr 2001 sei die deutsche Tariflandschaft erneut flexibler und vielfältiger geworden. Laut Bericht wurden 6752 Tarifverträge abgeschlossen und in das Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung eingetragen. Die neuen Tarifverträge ersetzten zum großen Teil vorhergehende Tarifverträge. Es kamen aber auch Verbandstarifverträge für einige, vorher tarifvertraglich nicht erschlossene Branchen sowie Firmentarifverträge für knapp 400 vorher nicht tarifgebundene Unternehmen hinzu. Damit erhöhte sich die Anzahl der Unternehmen mit eigenen Firmentarifverträgen von rund 6400 auf rund 6800. Die Zahl der neu abgeschlossenen Tarifverträge war 2001 zwar um rund 1800 geringer als im Vorjahr. Der Grund dafür waren aber vor allem die zweijährigen Entgeltabschlüsse, die es im Jahr 2000 in zahlreichen Branchen gegeben hatte und durch die die tarifvertraglichen Entgelterhöhungen des Jahres 2001 bereits überwiegend vereinbart waren. Die wesentlichen Merkmale der Tarifrunde 2001 waren: - Entgelt-Tariferhöhungsraten von 2,4 Prozent im gesamtdeutschen Durchschnitt. Das sind 0,1 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr und ebenfalls 0,1 Prozentpunkte weniger als die Steigerung des Preisindex‘ für die Lebenshaltung der privaten Haushalte, - neue Tarifverträge über Entgeltumwandlung und Altersvorsorge, - weitere Tarifverträge über die Förderung der Altersteilzeit, - neuartige Regelungen über die berufliche Qualifizierung. Die seit einigen Jahren bestehenden Tarifverträge zur Sicherung von Beschäftigung und zur Flexibilisierung des tarifvertraglichen Arbeitsrechts gelten weiterhin und wurden teilweise ausgebaut. Die moderaten Lohnabschlüsse der Jahre 2000 und 2001, insbesondere die qualitativen Elemente der Tarifpolitik hinsichtlich der Altersvorsorge, der Altersteilzeit und der beruflichen Weiterbildung bewiesen auch im Jahr 2001 den Willen und die Fähigkeit der Tarifvertragsparteien, so das Bundesarbeitsministerium, zur Schaffung verlässlicher und zukunftsorientierter Tarifverträge. Sie belegten aber auch, dass innovativen und branchenspezifischen Vereinbarungen in Tarifverträgen keine gesetzlichen Restriktionen entgegenstehen. Das Ausmaß der Tarifbindung Entgegen der immer wieder vertretenen Auffassung, an Tarifverträge wären zunehmend weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gebunden, sei festzustellen, dass der Anteil der tarifgebundenen Arbeitsverhältnisse nach wie vor sehr hoch ist. Die jüngste Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 2000 (IAB-Betriebspanel) hat zur tatsächlichen Tarifbindung u.a. Folgendes ergeben: - in Westdeutschland arbeiten 62,8 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit Bindung an einen Verbandstarifvertrag und 7,3 Prozent in Betrieben mit Firmentarifverträgen; - in Ostdeutschland arbeiten 45,5 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit Bindung an einen Verbandstarifvertrag und 9,9 Prozent in Betrieben mit Firmentarifverträgen. Damit sind in Westdeutschland 70,1 Prozent und in Ostdeutschland 55,4 Prozent - das sind für Deutschland insgesamt rund 68,0 Prozent - aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt. Darüber hinaus orientieren sich aber auch nicht tarifgebundene Unternehmen in Westdeutschland mit etwa 15 Prozent und in Ostdeutschland mit etwa 24 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am jeweils einschlägigen Tarifvertrag. Daraus ergebe sich, so das Ministerium weiter, dass für die Arbeitsverhältnisse von rund 84 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland Tarifverträge vollständig oder überwiegend maßgebend sind. Dieser Wert ist annähernd gleich hoch wie ein Jahr zuvor. Damit zeigt sich der hohe Stellenwert des Tarifvertrages für die Gestaltung der kollektiven Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Zusätzliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung Die bedeutendste Bewegung im Bereich der "qualitativen Tarifpolitik" des Jahres 2001 betraf die zusätzliche Altersvorsorge. Die Partner des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit hatten ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Tarifpartner rechtzeitig vor der nächsten Tarifrunde Vorschläge für eine Fortentwicklung der tarifvertraglichen und betrieblichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge und Vermögensbildung unter Einbeziehung der staatlichen Förderung einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge vorlegen werden. Dies ist in zahlreichen Tarifbereichen schon geschehen. Zwar wurden bereits seit 1995 einzelne Tarifverträge über eine Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung abgeschlossen. Aber erst im Zuge der Beratung des Altersvermögensgesetzes haben sich zahlreiche weitere Tarifvertragsparteien dazu entschlossen, die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung tariflich zu regeln. Diese Entwicklung begann im Jahr 2000 und setzte sich im Jahr 2001 verstärkt fort. Nach den neuen Tarifverträgen haben die Arbeitnehmer ein Wahlrecht, tarifvertragliche Entgeltbestandteile - vor allem die vermögenswirksamen Leistungen - für eine tarifliche Altersvorsorge einzusetzen, sofern der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anbietet. In manchen Tarifbereichen werden die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Beiträge der Arbeitgeber aufgestockt. Die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie und der chemischen Industrie haben im September 2001 gemeinsame Einrichtungen zur überbetrieblichen Altersversorgung gegründet und damit branchenspezifische, tarifvertraglich geregelte Durchführungswege zur Verfügung gestellt. Im öffentlichen Dienst wurde die seit Jahrzehnten bestehende zusätzliche Altersversorgung reformiert, wodurch die steuerliche Förderung des Altersvermögensgesetzes eröffnet wird, was unter dem vorherigen System nicht möglich war. Insgesamt sind zurzeit etwa 14,6 Mio. Arbeitnehmer in Bereichen beschäftigt, in denen es tarifvertragliche Regelungen über eine zusätzliche Versorgung im Alter bzw. über Entgeltumwandlung gibt. Das sind mehr als 58 Prozent der rund 25 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Geltungsbereichen aller Tarifverträge. Im Jahr 2001 wurden auch 157 neue Altersteilzeit-Tarifverträge abgeschlossen. Damit stieg die Zahl dieser Tarifverträge zum Jahresende 2001 auf insgesamt 687. In den von diesen Tarifverträgen abgedeckten Bereichen sind mehr als 16,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Das sind etwa 65 Prozent der rund 25 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Geltungsbereichen aller Tarifverträge. Eine große Anzahl der Altersteilzeit-Tarifverträge hat die gesetzlichen Änderungen durch die Gesetze zur Fortentwicklung der Altersteilzeit berücksichtigt und zum Beispiel bisher Teilzeitbeschäftigte in ihren Geltungsbereich einbezogen. Die traditionell in den Tarifverträgen geregelten wesentlichen Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit und Urlaub blieben im Jahr 2001 weitgehend unverändert. Auch die Anpassung der ostdeutschen an die westdeutschen Tarifentgelte ist im Durchschnitt nur um einen halben Prozentpunkt, von 91 Prozent auf 91,5 Prozent gestiegen. Die Anpassung der effektiven Arbeitnehmerverdienste beträgt in der Privatwirtschaft im Durchschnitt rund 72 Prozent. Die Gesamtzahl der seit 1949 in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträge beläuft sich auf rund 333.000. Davon waren am Jahresende 2001 mehr als 57.000 Tarifverträge gültig. Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen, u.a. durch den Zuwachs an Firmentarifverträgen. Für rund 1,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden Tariferhöhungen für 2002 bereits vereinbart mit einer durchschnittlichen Erhöhungsrate von 2,3 Prozent. Darüber hinaus können in der Tarifrunde 2002 (Termine vom 31. Dezember 2001 bis zum 30. November 2002) wieder in fast allen Branchen und Regionen die Tarifverträge über die Höhe des Arbeitsentgelts gekündigt werden und zwar für rund 20 Millionen Beschäftigte. Die wichtigsten Kündigungstermine sind der 28. Februar 2002 für die Metall- und Elektroindustrie, 28. Februar, 31. März und 30. April 2002 für die chemische Industrie, 31. März 2002 für das Baugewerbe, 31. Oktober 2002 für den öffentlichen Dienst. Die bisher bekannt gewordenen gewerkschaftlichen Forderungen belaufen sich im Bereich der Metall- und Elektroindustrie auf 6,5 Prozent und für das Baugewerbe auf 4,5 Prozent.
Jahresbericht Tarifverträge
Das Bundesarbeitsministerium hat seinen jährlichen Bericht über den Stand der tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen vorgelegt.