Die EU-Kommission hat Italien wegen der Benachteiligung ausländischer Verkehrssünder verklagt. Sie beanstandet eine Bestimmung in der italienischen Straßenverkehrsordnung, wonach Kfz-Lenker für Regelverstöße je nach Zulassungsland ihres Fahrzeuges unterschiedlich zu bestrafen sind. Der Fahrer eines in Italien gemeldeten Lkw kann innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheides mit Rechtsmitteln gegen die Strafe vorgehen. Fahrer ausländischer Lkw dagegen müssen sofort die Mindestbuße zahlen. Bei fehlendem Bargeld können sie per Scheck eine Kaution hinterlegen. Andernfalls wird der Führerschein entzogen. Diese Praxis verstößt nach Auffassung der EU-Wettbewerbshüter gegen den EU-Grundsatz einer rechtlichen Gleichbehandlung der Unionsbürger.
Italien: Zweierlei Maß im Straßenverkehr?
Die EU-Kommission wirft Italien eine unterschiedliche Behandlung von Verkehrssündern je nach Zulassungsland des Lkw vor.