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Italien: Ministerium weist auf Limits beim kombinierten Verkehr hin

29.03.2018 15:25 Uhr
Autobahn Italien
Das italienische Innenministerium hat auf die geltenden Gewichtsbeschränkungen im Straßengüterverkehr hingewiesen
© Foto: Marc Xavier/stock.adobe.com

Damit sämtliche Präfekturen und Kontrollorgane des Landes einheitlich kontrollieren, hat das Innenministerium auf Wunsch des Transportverbandes Anita an die geltenden Gewichtsgrenzen im kombinierten Verkehr erinnert.

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Rom. Die Abteilung für öffentliche Sicherheit des italienischen Innenministeriums hat in einem Schreiben sämtliche Präfekturen und Kontrollorgane des Landes auf die für den kombinierten Verkehr geltenden Gewichtslimits hingewiesen. Sie folgte damit einem Antrag des Transportverbandes Anita, der darum gebeten hatte, für mehr Konformität innerhalb Italiens zu sorgen. 

Mit der Direktive wurde für in Italien transportierte Container und Wechselbehälter mit einer Maximallänge von 45 Fuß (13,72 Meter) für den kombinierten Verkehr ein Maximalgewicht von 44 Tonnen festgelegt. Das entspricht dem Limit, das auch in der Straßenverkehrsordnung festgesetzt worden ist.

„Wir halten dies – nach Erhöhung der zulässigen Gesamthöhe der Transportkombination auf 4,30 Metern und der Möglichkeit, nun mit einer vom Fahrzeugbesitzer beglaubigten Kopie des Fahrzeugbriefes unterwegs zu sein, für ein weiteres wichtiges Resultat für die Firmen des Sektors“, teilte der Transportverband Anita mit. Das Innenministerium wies auch auf das Limit von 40 Tonnen hin, das für den internationalen Straßengütertransport gilt. (nja/ag)

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