Warum streitet man sich erst jetzt um das genaue Datum, ab wann die neuen, schärferen Bedingungen für den „Bekannten Versender“ bei der Luftfracht gelten sollen?
Niels Beuck: Seit 2010 ging auf EU Ebene eigentlich jeder vom 29. April als dem Übergangsdatum aus. Erst Ende letzten Jahres wurde die Diskrepanz zwischen der deutschen Sichtweise – 25. März – und der vieler anderer EU Ländern bemerkt. Übrigens erst durch den Hinweis des DSLV an Clecat und eine entsprechende Anfrage an die Kommission.
Was ist denn die rechtlich korrekte Lesart: 25. März oder 29. April?
Rechtlich korrekt ist nach heutiger Rechtslage der 25. März 2013. Dies lässt sich dem Beschluss 2010/774/EU entnehmen, der der Öffentlichkeit leider nicht zugänglich ist, was sicher auch zur Verwirrung beigetragen hat. In dieser Entscheidung ist übrigens auch die missverständliche Formulierung zu finden, die auf den 29. April hinzudeuten schien.
Deutschland ist immer von dem 25. März ausgegangen: Welche Konsequenzen für die Praxis eines Spediteurs hätte eine Verschiebung nach hinten?
Am wichtigsten ist wohl, dass Waren, die von einem „alten“ bekannten Versender kommen, bis zum 29. April dann weiterhin nicht gescreent werden müssten. Spediteure hätten zudem rund einen Monat mehr Zeit, um sich auf die zu erwartenden Engpässe beim Übergang ins neue System einzustellen.
Müssen bei einer Verschiebung die Verordnungen nochmal geändert werden und damit dann auch die Rechtsgrundlagen in den einzelnen EU-Staaten?
Eine Verschiebung des Datums auf den 29. April ist nur möglich durch eine Gesetzesänderung auf europäischer Ebene. Das ist auch im Interesse der Speditionsbranche, denn nur ein einheitlich europäisches, rechtlich bindend festgelegtes Datum vermeidet Wettbewerbsverzerrungen und rechtliche Grauzonen. Wenn es sich um eine europäische Verordnung handelt, ist keine zusätzliche Umsetzung in den Mitgliedsstaaten nötig.
Welche Mittel stehen der EU-Kommission zur Verfügung, nun doch noch schnell einen rechtlich verbindlichen einheitlichen Termin festzulegen, ohne die Verordnung selbst zu ändern?
Mit dieser Frage müssen sich nun die Juristen der Kommission beschäftigen. Da die Zeit knapp wird, ist wohl ein gesetzgeberisches Schnellverfahren nötig. Ob eine Verschiebung noch möglich ist, wird der Industrie in spätestens zwei Wochen mitgeteilt.
Welche Empfehlung gibt Clecat seinen Mitgliedern?
Sobald die EU uns mitteilt, welches Datum gilt, werden wir die Information an unsere Mitglieder weiterleiten. Im schlechtesten Fall, also unterschiedlichen Übergangsfristen in verschiedenen EU-Staaten, werden wir unseren Mitgliedern raten müssen auch die zuständige Landesbehörde zu kontaktieren, um zu erfahren welches Datum für das jeweilige EU Land gilt. Im Übrigen sollten Spediteure sich immer an geltendem Recht orientieren, und eher nicht an potentiellen Interpretationen oder „good will“ Verlängerungen einzelner Mitgliedstaaten.
Das Interview führte Kay Wagner, Korrespondent der VerkehrsRundschau in Brüssel.
Hintergrund:
Laut einer EU-Verordnung (EU Nr. 185/2010) gilt der Status „Bekannter Versender“ in der Luftfracht nur noch für Unternehmen, die behördlich entsprechend zertifiziert sind. Vergangene Woche hatten sich Vertreter der EU-Mitgliedsländer in einer nicht-öffentlichen Sitzung darum gestritten, ob als Stichtag für die Gültigkeit der neuen Regelungen der 25. März oder 29. April 2013 gilt. Es kam bisher zu keiner Einigung. Die EU-Kommission will jetzt prüfen, ob ein einheitlicher Termin für alle Mitgliedsstaaten gefunden werden kann. (kw)