Infrastrukturausbau und Verbandsklagerecht

18.02.2026 08:02 Uhr | Lesezeit: 3 min
Gleisbauarbeiten auf der Riedbahn bei Riedstadt
Der Ausbau der Infrastruktur soll viel zu pauschal beschleunigt werden, kritisiert der Sachverständigenrat
© Foto: Deutsche Bahn AG / Stefan Wildhirt

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat mehrere Reformvorhaben der Bundesregierung teils deutlich kritisiert, darunter auch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.

Mit ihren Vorhaben zur Änderung von Umweltgesetzen und zur Staatsmodernisierung riskiert die Bundesregierung aus Sicht des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) Schäden für Gesundheit, Klima und Umwelt. Zugleich bezweifelt das Gremium, dass Infrastrukturprojekte und andere Vorhaben tatsächlich beschleunigt würden. So hat das Gremium zwei Gesetze und eine Vereinbarung beleuchtet: Das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz und die Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, das Einschränkungen der Klagerechte von Umweltverbänden vorsieht. Beide wurden vom Kabinett verabschiedet.

Ausbau der Infrastruktur viel zu pauschal beschleunigt

Die Beschleunigung gehe auf Kosten von Umwelt- und Naturschutz, warnt das Beratergremium. So solle der Ausbau der Infrastruktur viel zu pauschal beschleunigt werden. Besser wäre es aus Sicht des Gremiums, sich auf die Instandsetzung tatsächlich verteidigungsrelevanter beziehungsweise maroder Infrastruktur zu fokussieren. Zudem sollten im Sinne des Klimaschutzes Schienenwege weiter ausgebaut und Bahnstrecken elektrifiziert werden. Kritisiert wird auch, dass die Verursacher von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen für die Umwelt – etwa durch Bauprojekte – künftig nicht mehr selbst für Ersatz oder Ausgleich sorgen sollen müssen, sondern dies das Bundesumweltministerium oder eine von ihm benannte Stelle erledigen soll.

Einschränkungen der Klagerechte für Umweltverbände

Das Beratergremium kritisiert auch die geplanten Einschränkungen der Klagerechte für Umweltverbände vor Verwaltungsgerichten. „Dass Verbandsklagen ein relevantes Hemmnis für Infrastrukturvorhaben in Deutschland darstellen, wird durch empirische Daten nicht gestützt“, schreibt das Gremium. Vielmehr hätten solche Klagen dafür gesorgt, dass Recht eingehalten werde. „Sie haben nachgewiesenermaßen dazu beigetragen, die Luftqualität zu verbessern und den Grenzwert einzuhalten.“ Das Beratergremium erwartet Rechtsstreitigkeiten rund um die Reform, die aus ihrer Sicht auch gegen eine internationale Konvention verstoßen könnte.

Schnieder: Geht nicht darum, Standards abzubauen

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) erklärte, das Ministerium nehme die Stellungnahme des Sachverständigenrats sehr ernst. „Aber ich möchte ebenso klar sagen: Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Es geht nicht darum, Umweltstandards abzubauen oder Beteiligung zu schwächen. Es geht darum, die Handlungsfähigkeit unseres Staates zu sichern.“ Das Umweltrecht werde nicht geschwächt, so Schnieder. „Wir ändern nichts an den Schutzstandards. Aber wir wollen Doppelprüfungen abbauen und Verfahren effizienter gestalten. Wo gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, muss am Ende auch Rechtssicherheit bestehen. Wer nach umfassender gerichtlicher Prüfung Recht bekommen hat, muss planen und bauen können, ohne dass identische Streitfragen immer wieder neu aufgerollt werden.“

Der Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen unterstützt die Bundesregierung mit wissenschaftlicher Expertise zur Umweltpolitik. Die sieben Mitglieder werden von der Bundesregierung für vier Jahre ernannt. Der SRU wurde 1971 durch Erlass der Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. Die Mitglieder sind Universitätsprofessoren verschiedener Fachdisziplinen.


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