Brüssel. Belgiens staatliche Eisenbahngesellschaft hat sich strafbar gemacht. Nach einem Bilanzbericht des belgischen Rechnungshofs hat die SNCB versucht, ihren verschuldeten Frachtsektor B-Cargo gesetzwidrig mit einem für öffentliche Verkehrsdienste bestimmten staatlichen Fremdbudget von 426 Millionen Euro zu sanieren. Die im Zeitraum 2005 bis 2007 erfolgte Quersubventionierung könnte nach Einschätzung des Rechnungshofs zugleich ein Verstoß gegen die EU-Beihilferegelung sein. Deshalb wird davon ausgegangen, dass sich auch die EU-Kommission der Sache annimmt. Käme sie nach Prüfung des Falles zu dem Schluss, dass – wie vermutet - eine unerlaubte Finanzspritze für die belgische Staatsbahn in Form einer direkten Zuwendung und eines Darlehens vorliegt, müssten die illegal verwendeten Subventionen in die Staatskasse zurückgezahlt werden. Zudem wäre eine Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen EU-Recht fällig. Kämen die Regierung von Premier Yves Leterme und die SNCB der Aufforderung nach sofortiger Korrektur ihrer Praxis nicht nach, könnten am Ende eines von der Kommission eingeleiteten Vertragverletzungsverfahrens gegen Belgien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und ein Urteil stehen. Das wäre nach Meinung von Experten das Aus für den B-Cargo-Bereich, dessen Schulden sich Ende vorigen Jahres auf 113,5 Millionen Euro summiert hatten. Der Rechnungshof bescheinigt der SNCB-Güterabteilung durch permanente Verluste eine tiefe Krise, die sie ohne finanzielle Unterstützung endgültig in den wirtschaftlichen Ruin treibt. Erst im Juni hatte die EU-Kommission dem Leterme-Kabinett eine letzte Mahnung vor der Anrufung des obersten Unionsgerichts in Luxemburg geschickt. Die Unionsbehörde wirft der SNCB vor, die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Fahrweg und Betrieb auf ihrem Schienennetz inkonsequent zu praktizieren. (dw)
Illegale Mittel für Belgiens Güterbahn
Nach einem Bilanzbericht des belgischen Rechnungshofs hat die SNCB versucht, ihren verschuldeten Frachtsektor B-Cargo gesetzwidrig zu sanieren