Berlin. Das Bundesinnenministerium erhebe verfassungsrechtliche Bedenken, die von Fachleuten geteilt werden, berichtet die Zeitung (Dienstag). In einem Schreiben des Innenministeriums an das Verkehrsministerium heiße es, es sei fraglich, ob Tiefensees Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung den Ansprüchen gerecht werde, die die Verfassung an die Erfüllung des staatlichen Infrastrukturauftrages stelle. Im Kern dreht sich der Streit bei der Bahnprivatisierung um die Frage, wie groß der Einfluss des Bundes auf die Bahn-Infrastruktur sein soll. Tiefensees Vorstellungen zufolge wird das juristische Eigentum am Netz zwar dem Bund übertragen; das Schienennetz und die weiteren Bahn-Tochtergesellschaften für Bahnhöfe und Energieversorgung bleiben aber für mindestens 15 Jahre eng mit der Bahn verbunden. Dort sollen die Gesellschaften auch bilanziert werden. Fordert der Bund des Netz danach nicht zurück, bleibt es nach Tiefensees Planungen automatisch weitere zehn Jahre bei der Bahn. Der Bund garantiert aber jährlich Zahlungen von bis zu 2,5 Milliarden Euro für Investitionen in das 34.000 Kilometer umfassende Schienennetz. Der Regensburger Staatsrechtler Robert Uerpmann teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Tiefensees Modell. „Das Grundgesetz verlangt, dass der Bund dauerhaft seinen Einfluss auf das Netz geltend machen kann. Er soll nicht nur schlimmste Missbräuche verhindern können, sondern als Volleigentümer gestaltend einwirken. Diesen Anforderungen wird der Gesetzentwurf aus meiner Sicht nicht gerecht“, sagte Uerpmann der Tageszeitung. Würde Tiefensees Plan Realität, hätte der Bund nicht mehr als eine „leere Hülse“ des Eigentums in der Hand. Ohne eine Änderung der Verfassung lasse sich das Tiefensee-Konzept daher keinesfalls umsetzen.
„Handelsblatt“: Neuer Widerstand für Tiefensees Bahnpläne
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) trifft mit seinen Plänen zur Bahnprivatisierung nach einem Bericht des „Handelsblatts“ auf neue Widerstände.