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Hamburg: Verfassungsgericht verwirft GAL-Klage

28.03.2012 14:13 Uhr
Hamburg: Verfassungsgericht verwirft GAL-Klage
Die Zentrale der Hapag Lloyd am Hamburger Ballindamm
© Foto: dapd

Hamburger Bürgerschaft kann über die Aufstockung der städtischen Anteile an der Reederei Hapag Lloyd abstimmen.

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Hamburg. Der Parlamentsentscheidung für einen Zukauf städtischer Anteile an der Traditionsreederei Hapag Lloyd steht nichts mehr im Weg. Das Hamburgische Verfassungsgericht verwarf die Klage von GAL-Fraktionschef Jens Kerstan auf Verschiebung des 420 Millionen Euro-Deals als „offensichtlich unzulässig“. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch und zitiert aus der ihr vorliegenden Entscheidung. Die Bürgerschaft kann damit am heutigen Mittwoch über die umstrittene Erhöhung der städtischen Anteile an Hapag Lloyd entscheiden.

Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) will die Beteiligung an Hapag Lloyd von 23,6 auf 36,9 Prozent erhöhen, um die Reederei vor einem „globalen Monopoly“ zu bewahren. Mit Ausnahme der Linken sieht die gesamte Opposition aus CDU, GAL und FDP das Geschäft kritisch. Wegen der absoluten Mehrheit der SPD gilt eine Zustimmung im Parlament jedoch als sicher.

Kerstan hatte in seiner Klage argumentiert, dass den Abgeordneten die interne Einsicht in die wirtschaftlichen Verhältnisse der Hapag Lloyd AG vorenthalten worden sei, und war deshalb am Dienstag mit einem Eilantrag vor Gericht gezogen. Dem widersprachen nun die Verfassungsrichter. (dpa) 

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