Ein Frachtführer haftet für Transportschäden, die aufgrund von Mängeln am Fahrzeug entstehen. Entscheidend für das Vorliegen eines Fahrzeugmangels ist allein, ob das Fahrzeug die vereinbarten Eigenschaften, d.h. einen transporttauglichen Zustand aufweist oder nicht.
- Haftung von Frachtführern (8.6 KB, PDF)