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Häfen Antwerpen und Rotterdam trotz Coronavirus voll funktionsfähig

19.03.2020 12:41 Uhr
Hafen Antwerpen
Eine grenzüberschreitende Task Force prüft kontinuierlich, ob zusätzliche Maßnahmen im Hafen Antwerpen erforderlich sind
© Foto: Hafen Antwerpen

Der Hafen Antwerpen ist in der Corona-Krise als wesentliche nationale Infrastruktur eingestuft worden. Auch im Hafen Rotterdam läuft der Güterumschlag wie gewohnt.

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Antwerpen/Rotterdam. Der Hafen Antwerpen hat heute bestätigt, dass der gesamte Hafen auch in der Corona-Krise voll funktionsfähig ist. Eine grenzüberschreitende Task Force prüfe kontinuierlich, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, und halte alle Beteiligten im Hafen darüber auf dem Laufenden. Die wichtigsten Güter wie Lebensmittel, Brennstoffe und andere Verbrauchsgüter sowie Rohstoffe, die benötigt werden, um den Betrieb anderer Unternehmen aufrechtzuerhalten, sollen auch in den kommenden Wochen und Monaten über den Hafen Antwerpen laufen. Das regelt ein belgischen Ministerialerlass zu den Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus. 

Auch der Hafen Rotterdam bleibt trotz der einschneidenden gesellschaftlichen Folgen des Ausbruchs des Coronavirus in Betrieb. Der Güterumschlag und die Produktion von Gütern werden auch dort weiterlaufen. Die Hafenmeister-Abteilung sorgt rund um die Uhr für Sicherheit und Ordnung auf dem Wasser. Auch dort befolgt der Hafenbetrieb die Empfehlungen der nationalen Behörden im Bereich der Gesundheit und Sicherheit und hat Maßnahmen zur Gewährleistung der Kontinuität der Betriebsführung getroffen.

Wesentliche Infrastrukturen gewährleistet

Während Geschäftsräume und Läden in beiden Hafengebieten wie im übrigen Land bis auf weiteres geschlossen sind, bleiben wesentliche Infrastrukturen wie Tankstellen sind jedoch weiterhin offen. Auch die Treibstofflieferanten sollen tätig bleiben und die Tankstellen wie gewohnt beliefern.

Alle Beschäftigten im Hafen Antwerpen, die zur Ausübung ihrer Arbeit nicht zwingend vor Ort sein müssen, wurden von der belgischen Regierung inzwischen zu Telearbeit und Home Office aufgerufen. Für Arbeitnehmer, deren dortige Tätigkeit Präsenz erfordert, werden zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der „sozialen Distanzierung" vorgeschrieben. Dazu gehören die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie die Regeln zur guten Handhygiene. (gv)

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