Es gibt eine schlichte kaufmännische Regel: Jedes Unternehmen muss in einem überschaubaren Zeitraum mit seinen Umsatzerlösen nicht nur seine gesamten Kosten decken, sondern auch einen angemessenen Gewinn erzielen. Im Idealfall sollte diese Marge den Unternehmerlohn sowie eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals abwerfen. Doch der harte Wettbewerb lässt nicht immer zu, jeden Auftrag gewinnbringend abzuwickeln. Bevor ein Fahrzeug leer zurückfährt, kann der Unternehmer auch einmal einen Preis akzeptieren, der außer den beweglichen Kosten zumindest die Fahrerkosten und einen Teil der festen Fahrzeugkosten deckt. Mindestens muss der Betrieb versuchen, einen Deckungsbeitrag zu den festen Kosten zu erwirtschaften.
Umlage und Kalkulation der Verwaltungskosten
Als ein etwas kniffliges Problem entpuppt sich mitunter die Umlage und Kalkulation der Verwaltungskosten. Reine Frachtführerbetriebe mit kleinen Fuhrparks verteilen sie häufig komplett auf die einzelnen Fahrzeuge. Das hat zur Folge, dass die Unternehmen mit solchen Preiskalkulationen nicht konkurrenzfähig sind. Wenn die Fahrzeuge nicht schon bei jedem Auftrag oder jeder Tour alle Kosten plus Gewinn einspielen können, so muss der Fuhrpark zumindest in einem bestimmten Zeitabschnitt (meist ein Jahr) eine Mindestrendite erwirtschaften. Deswegen sind laufende Soll-Ist-Abgleiche und Vor- und Nachkalkulationen aller Touren notwendig. Am besten tagesaktuell und nicht erst nach Monaten, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Nur so lässt sich feststellen, welche Fahrzeuge, Touren oder Kunden Verluste verursachen.
Nur wer das weiß, kann gezielt gegensteuern: Preise korrigieren, Auslastung verbessern, unrentable Touren abgeben oder Kunden mit lukrativen Aufträgen akquirieren.
Bei dieser Gelegenheit sollten Sie sich auch Informationen über die Preise Ihrer Wettbewerber für vergleichbare Leistungen verschaffen. Und scheuen Sie sich nicht, Verlustbringer abzustoßen. Denn schon Professor Paul Riebel, der "Vater der Deckungsbeitragsrechnung" wusste: "Der beste Auftrag ist der unrentable, den Sie Ihrem Wettbewerber überlassen."