Mit einer neuen Richtlinie soll ein einheitlicher Rechtsrahmen zum EU-Marktzugang für Hafendienste geschaffen werden. Dieser Bereich sei für das Funktionieren der Häfen und für den Handel von "entscheidender Bedeutung", so die EU-Kommission. Deshalb müsse garantiert werden, dass das EU-Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer, Waren und Dienstleistungen sowie auf Niederlassungsfreiheit und Einhaltung der Wettbewerbsregeln in den nationalen Bestimmungen für Hafendienste verankert werde. Das Gesetz soll nach den Worten von EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio Anfang 2004 in Kraft treten. Gelten werde es für rund 350 EU-Seehäfen, von denen jeder in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mindestens drei Millionen Tonnen Güter umgeschlagen habe. Vorgesehen ist, Lotsen-, Schlepper-, Umschlag- und andere Dienste öffentlich auszuschreiben. (vr/dw)
Gleiche Wettbewerbsregeln für Hafendienste
Lotsen-, Schlepper- und Umschlagdienste sollen künftig öffentlich ausgeschrieben werden