Nach schwierigen Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und EU-Verkehrsministerrat gelang am 22. November in Brüssel der Durchbruch zur Bahnliberalisierung. Die Delegationen beider Seiten konnten sich auf einen Kompromiss zum "Bahnpaket" einigen, das aus drei Richtlinienprojekten zur Reform der EU-Güterschiene besteht. Der Kompromiss, der noch vom gesamten Abgeordnetenhaus und Verkehrsministerrat zu bestätigen ist, sieht drei Kernbestimmungen mit weitreichenden Konsequenzen vor. Erstens erhalten die Bahnunternehmen im internationalen Güterverkehr spätestens sieben Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie 91/440 (Entwicklung der Eisenbahnen) im Jahre 2008 Zugang zu allen EU-Schienennetzen. Die EU-Minister erlaubten bisher nur die nichtterminierte Öffnung bestimmter Korridore. Das Parlament wiederum wollte die Öffnung der gesamten EU-Schiene schon nach fünf Jahren. Zweitens dürfen in allen Unionsländern über die Zulassung von Bahnunternehmen, die Zuweisung von Trassen und die Erhebung von Wegegebühren nicht die nationalen Bahngesellschaften entscheiden, sondern unabhängige Stellen. Das bedeutet - wie der parlamentarische Bahn-Berichterstatter Georg Jarzembowski (CDU) der Verkehrs-Rundschau sagte - eine "buchhalterische" Trennung von Netz und Fahrbetrieb. Drittens sollen alle Kosten für die Bahninfrastruktur deren Nutzern angelastet werden. (dw)
Gesetzespaket zur Bahnreform gerettet
Europäisches Schienennetz soll bis 2008 für den Güterverkehr geöffnet werden