Geschäftsreisen: Ein Jahr neue Kundencharta bei der Bahn

30.09.2005 09:30 Uhr

Wenn der Anschlusszug davonfährt, ist es meist nur ein kleiner Trost. Bei großen Verspätungen im Fernverkehr haben Bahnreisende inzwischen aber einen Anspruch auf Entschädigung.

Berlin. Seit einem Jahr gilt die neue "Kundencharta" der Deutschen Bahn, die Passagieren nicht nur Kulanz, sondern ein einklagbares Recht einräumt: Kommen ICE oder Intercity mehr als eine Stunde zu spät ans Ziel, gibt es 20 Prozent des Ticketpreises als Gutschein zurück. Die Regeln hätten sich bewährt, bilanziert der bundeseigene Konzern. Fahrgastvertreter pochen jedoch auf mehr Kundenrechte per Gesetz. Rund 700 Gutscheinkarten werden im Schnitt pro Tag ausgegeben, seit die Kundencharta am 1. Oktober vergangenen Jahres in Kraft trat. Rechnerisch entspricht das einem gut besetzten ICE - bei insgesamt mehr als 1300 Fernzügen mit 320.000 Kunden täglich. Die Handhabung der Entschädigungsregeln habe sich eingespielt, sagt ein Bahnsprecher. Auffällig viele Kundenbeschwerden darüber gebe es nicht. Die Erstattung von 20 Prozent soll denn auch weiterhin gelten. Sie berücksichtige den zuvor gezahlten Preis besser als Pauschalen. Fahrgastvertreter sehen sich dagegen in ihren Bedenken bestätigt. "Die Charta kann eine gesetzliche Regelung nicht ersetzen", sagt Heidi Tischmann, Bahnexpertin des Verkehrsclubs Deutschland (VCD). Auf Kulanz hätten Fahrgäste schon früher Gutscheine bekommen, wenn ein ICE nur eine halbe Stunde Verspätung hatte. Zudem gilt die Entschädigung weiter allein im Fernverkehr und nicht für Regionalzüge.

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