Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch eine Klage des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss auf Einsicht in den Betreibervertrag für die LKW-Maut auf deutschen Autobahnen abgewiesen. Die 2. Kammer unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter folgte der Argumentation des Bundesverkehrsministeriums, wonach eine Akteneinsicht für die Behörden nachteilige Auswirkungen auf zwei Schiedsverfahren mit dem Mautbetreiber Toll Collect haben könnte (Az.: VG 2 A 69.07). In diesen Verfahren geht es um Schadenersatzforderungen des Bundes in Milliardenhöhe sowie um Kürzungen der Betreibervergütung, weil die elektronische Mauterhebung wegen technischer Pleiten und Verzögerungen erst mit fast eineinhalb Jahren Verspätung im Januar 2005 gestartet war. Tauss versucht seit zwei Jahren, Einsicht in die Vereinbarungen zwischen dem Bundesverkehrsministerium und Toll Collect zu erhalten. Er beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Xalter verwies auf eine Bestimmung dieses Gesetzes, wonach Akteneinsicht versagt werden kann, wenn durch die Offenlegung nachteilige Auswirkungen auf ein Gerichtsverfahren drohen. Schiedsverfahren seien im Sinne dieser Bestimmung ordentlichen Gerichtsverfahren gleichzusetzen, urteilte die Kammer. Die Möglichkeit einer Berufung ließ die 2. Kammer zu. (dpa)
Gericht untersagt Einsicht in Mautbetreibervertrag
Berliner Verwaltungsgericht sieht Schiedsverfahren mit Mautbetreiber Toll Collect gefährdet: SPD-Politiker verliert Klage gegen Verkehrsministerium