Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der Autobahn A 6 in der Oberpfalz am Dienstag vorerst gestoppt. Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vom 14. Juli 2000 sei derzeit rechtswidrig, urteilte das Gericht in München. Er enthalte Fehler und Unklarheiten bei der Schaffung von Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen. Das Teilstück der Autobahn A 6 zwischen Amberg und der A 93 bei Pfreimd darf erst nach Behebung der Mängel weiter gebaut werden. (tw/dpa)
Gericht stoppt Bau der A 6
Fehler im Planfeststellungsbeschluss