Berlin. Die Lokführergewerkschaft GDL hat der Bahn vorgeworfen, sie unterlaufe mit dem geplanten Börsengang eines ihrer Teilkonzerne die Mitbestimmung. Wie die Bahn am Donnerstag bestätigte, habe die GDL Einspruch gegen die geplante Besetzung des Aufsichtsrats vor dem Berliner Landgericht eingereicht. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstag) kritisiert die GDL, dass der im Herbst an die Börse gehenden DB Mobility Logistics AG zu wenig Mitarbeiter und damit zu wenig Sitze im Aufsichtsrat zugerechnet werden. Bei der Mobility Logistics handelt es sich um diejenige Bahntochter, die Güter-, Regional- und Fernverkehr, nicht aber die Schienen und Bahnhöfe betreibt. Nach Auffassung der Bahn fällt die Mobility Logistics durchaus unter das Mitbestimmungsrecht. Damit hätten die Arbeitnehmer Anspruch auf die Hälfte aller Sitze im Aufsichtsrat. Die Bahn geht aber davon aus, dass nur 2300 Beschäftigte der Mobility Logistics ein Wahlrecht haben. Die GDL rechnet hingegen noch die Mitarbeiter von deren Tochtergesellschaften hinzu und kommt auf 165.000 Beschäftigte und damit auch auf mehr Sitze im Aufsichtsrat. (dpa)
GDL zieht gegen Bahn vor Gericht
Die Lokführergewerkschaft sieht das Mitbestimmungsrecht bei der im Herbst an die Börse gehende Tochter DB Mobility Logistics gefährdet