Paris. Entgegen der weitläufigen Meinung hat Frankreich die EU-Richtlinie 2002/15 zu Höchstarbeitszeiten im Straßengütertransport bisher nicht auf selbstständige LKW-Fahrer angewandt. Dies bestätigte eine Sprecherin des französischen Umweltministeriums, in dem die zentrale Stelle für Arbeitszeitenkontrolle angesiedelt ist.
Die Direktive beschränkt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Lastwagenfahrern auf durchschnittlich 48 Stunden. Die Regelung galt zunächst nur für Angestellte, sollte ab März des vergangenen Jahres jedoch auf Selbstständige ausgeweitet werden. Dies bestätigte im Juni dieses Jahres nochmals das europäische Parlament.
„Erst die Parlamentsentscheidung hat die Umsetzung der Richtlinie ja endgültig besiegelt", sagte die Ministeriumssprecherin Marina Louvet. „Wir arbeiten deshalb noch an einem Verfahren, mit dem alle Arbeitsstunden dieser Erwerbstätigen – also auch die zuhause am Schreibtisch - in die Arbeitszeitenkontrolle mit einbezogen werden können." Genaueres zu der Messmethode konnte sie jedoch nicht sagen.
Das europäische Parlament widersprach mit seiner Entscheidung der Ansicht der europäischen Kommission, die die Regelung lediglich auf sogenannte Scheinselbstständige ausweiten wollte. (ll)