Voraussichtlich im Herbst tritt die neue Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Sie gilt allerdings nicht für Anlagen mit einem Volumen von unter 220 Litern beziehungsweise 200 Kilogramm und Kombi-Terminals.
Diese Woche wollen wir von Ihnen wissen:
Sind Sie von der AwSV betroffen, weil Sie wassergefährdende Stoffe in entsprechendem Volumen umschlagen?
Am besten gleich online abstimmen auf der Website der VerkehrsRundschau.