Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat der Mautklage des Günter Obst stattgegeben. Wer wie der Transportunternehmer seine LKW-Maut unter Vorbehalt gezahlt hat, bekommt sein Geld zurück. Dies könnte bei einer neuen Klage auch für die aktuelle Maut wirksam werden. Deshalb unsere Frage:
Zahlen Sie ab sofort ihre LKW-Maut nur noch unter Vorbehalt?
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