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Fördergeld für Binnenschiffer in Österreich

22.09.2015 08:20 Uhr
Fördergeld für Binnenschiffer in Österreich
Binnenschiffer auf der Donau können jetzt öffentliche Fördergelder beantragen
© Foto: VR/Josef Müller

Gefördert werden Schiffausrüstungen und –umrüstungen sowie Modifikationen des Schiffskörpers - zum Beispiel Ausstattungen der Schiffe mit einer Doppelhülle, die künftig verpflichtend für bestimmte Güter vorgeschrieben ist.

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Wien. Die österreichische Wasserstraßengesellschaft via donau ruft Unternehmen aus dem Bereich Binnenschifffahrt auf, sich um öffentliches österreichisches Fördergeld zu bewerben. Bis zum 23. Oktober dieses Jahres können Unternehmen bei via donau ihre Förderansuchen einreichen und öffentliches Geld aus dem Förderprogramm „Umweltfreundliches Binennschiff" des Verkehrsministeriums in Anspruch nehmen. Die Reaktion auf einen ersten Aufruf war eher gering, bei einem Investment-Volumen von einer Million Euro wurden gerade einmal 150.000 Euro öffentliche Förderung zugesagt. Aus diesem Grund wurde nun eine zweite Bewerbungsrunde gestartet.

Konkret gefördert werden Schiffausrüstungen und –umrüstungen sowie Modifikationen des Schiffskörpers. Darunter fallen beispielsweise Ausstattungen der Schiffe mit einer Doppelhülle, die ab 2016 bzw. 2019 verpflichtend für bestimmte Güter vorgeschrieben ist. Aber auch Umbauten auf LNG werden finanziert, nicht aber der Tausch von Motoren als Ganzes. Geld bekommen in- und ausländische Firmen (aus allen EU-Ländern plus Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein) mit einer Österreich-Niederlassung. Gefördert nur Umbauten auf vorhandenen Schiffen, jedoch keine Neuanschaffungen.

Bei großen Unternehmen werden maximal 30 Prozent, bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen 40 Prozent der anrechenbaren Kosten aus dem Förderprogramm übernommen. Um Geld vom Staat geschenkt zu bekommen, müssen einige Auflage erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem, dass die umgebauten Schiffe nachweislich mindestens zehn Fahrten pro Jahr auf dem österreichischen Donauabschnitt absolvieren müssen. (mf)

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