Bern. Die Schweizer Regierung geht gegen ein Urteil des Europäischen Gerichts im Fluglärmstreit mit Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die deutsche Verordnung schränke den Flughafen Zürich ein und diskriminiere die zur Lufthansa gehörende Fluggesellschaft Swiss, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Mit der Anfechtung der Entscheidung schöpfe die Schweizer Regierung - der Bundesrat - alle Rechte aus dem bilateralen Luftverkehrsabkommen mit der EU aus, hieß es weiter.
Das Gericht erster Instanz hatte Anfang September in Luxemburg eine Klage der schweizerischen Regierung abgewiesen. Die Richter entschieden, die deutschen Maßnahmen gegen den Fluglärm seien dem Zweck angemessen und widersprächen nicht dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Deutschland hatte 2003 angeordnet, dass Flugzeuge im Anflug auf Zürich zwischen 21.00 Uhr und 7.00 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen dürfen. Die Schweiz klagte gegen die EU-Kommission, weil diese das deutsche Verbot gebilligt hatte.
Mit ihrem Einspruch wolle die Regierung insbesondere „die Unverhältnismäßigkeit der deutschen Flugbeschränkungen" und die Diskriminierung der Airline Swiss geltend machen sowie die Rechte des Luftverkehrsabkommens wahren, hieß es in Bern weiter. Die Flugbeschränkungen diskriminierten die Swiss als Hauptnutzerin des Drehkreuzes Zürich. Sie sei damit gegenüber ihrer Konkurrenz beim Zugang zum EU-Luftverkehrsraum benachteiligt, was eine indirekte Diskriminierung darstelle.
Erst am Dienstag war bekannt geworden, dass Deutschland eine weitere Reduzierung der Überflüge über Südbaden zum Flughafen Zürich verlangt. Die Zahl solle von bisher 80.000 auf 75.000 im Jahr sinken, teilte das baden-württembergische Verkehrsministerium in Stuttgart mit. Auf diese Forderung in den Verhandlungen mit dem Nachbarland habe man sich mit dem Bundesverkehrsministerium verständigt.
Der Konflikt um den Fluglärm, den Maschinen im Landeanflug auf den Airport Zürich-Kloten über Südbaden verursachen, schwelt seit Jahrzehnten und belastet die gutnachbarschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern. Eine Arbeitsgruppe soll Ende November ein weiteres Mal zusammenkommen, um eine Lösung zu suchen, teilte das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt mit. (dpa)