Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz will am 26. April zwei Eilanträge gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Hahn erörtern. Es handele sich um inhaltlich ähnliche Anträge der Naturschutzverbände BUND und NABU, sagte ein Gerichtssprecher heute in Koblenz. Insgesamt liegen dem Gericht sechs Klagen gegen das Projekt vor, davon sind drei mit Eilanträgen verbunden, mit denen die Kläger vorläufige Entscheidungen vor einem rechtskräftigen Urteil erreichen wollen. Die Betreiber des Flughafens Hahn wollen die Bahn bis 2006 um fast 700 Meter auf 3800 Meter verlängern. Zwei Kommunen, zwei Umweltverbände und zwei Privatkläger wollen das Projekt stoppen. Sie sind gerichtlich gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem vergangenen Dezember vorgegangen. Naturschützer sehen vor allem das Vorkommen der seltenen Mopsfledermaus bedroht. Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die ebenfalls einen Eilantrag einreichte, fürchtet um die Qualität des Trinkwassers. (dpa)
Flughafen Hahn: Eilanträge gegen Erweiterung
Kommunen, Naturschutzverbände und Privatkläger wollen Verlängerung der Start- und Landebahn verhindern