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Ferrostaal-Eigner IPIC klagt gegen MAN

30.09.2010 11:24 Uhr
Ferrostaal-Eigner IPIC klagt gegen MAN
MAN wollte im Frühjahr 30 Prozent der Ferrostaal AG an IPIC abgeben
© Foto: ddp/Joerg Koch

IPIC kritisiert, dass sie vor dem Kauf nicht umfassend über den Korruptionsskandal bei Ferrostaal informiert wurden / MAN rechnet mit einer Einigung

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München. Der Eigentümer-Streit um den Essener Anlagenbauer Ferrostaal spitzt sich zu. Wie das "Handelsblatt" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag) berichten, hat der arabische Mehrheitseigentümer, die International Petroleum Investment Company (IPIC) Schiedsklage gegen die frühere Muttergesellschaft MAN eingereicht. Ein MAN-Sprecher in München bestätigte der Nachrichtenagentur dpa den Eingang der Klage.

Es gehe um die "Rückabwicklung" des Kaufes, sagte er, betonte aber gleichzeitig: "Wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass es zu einer Einigung kommt." Die Frist für eine mögliche Klage wäre am 1. Oktober abgelaufen, sagte er und bezeichnete das Vorgehen der IPIC als "vorsorglich".

Die Ferrostaal AG gehört seit März vergangenen Jahres zu 70 Prozent dem Abu Dhabi-Staatsfonds IPIC. Die restlichen 30 Prozent wollte der Münchner Lastwagenbauer MAN in diesem Frühsommer abgeben. Der Gesamtkaufpreis für 100 Prozent liegt bei etwa 700 Millionen Euro.

IPIC hat nach Informationen des "Handelsblattes" ein Gutachten in Auftrag gegeben, das prüfen soll, ob eine Rechtsgrundlage für die Rückgabe der Ferrostaal-Anteile an MAN besteht. Demnach soll MAN die Araber nicht über den vollen Umfang des Korruptionsskandals informiert haben.

Der Vorstandschef von Ferrostaal, Matthias Mitscherlich, hatte im Mai wegen des Schmiergeldskandals seinen Hut nehmen müssen. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen möglicher Schmiergeldzahlungen unter anderem für ein U-Boot-Geschäft mit Griechenland.

Das Unternehmen mit rund 1,6 Milliarden Euro Umsatz und 4400 Mitarbeitern ist als Generalunternehmer unter anderem in Lateinamerika und Nordafrika in Ländern tätig, die als stark korruptionsanfällig gelten. (dpa)

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