München. Ein Anwohner der stark mit Feinstaub belasteten Landshuter Allee in München ist mit seinen Eilanträgen auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gescheitert. Wie zuvor das Verwaltungsgericht München erklärte auch der VGH, der Mann habe keinen Anspruch gegenüber dem Freistaat Bayern auf Aufstellung eines Luftreinhalteplanes binnen zwei Wochen. Ebenso könne der Mann nicht von der Stadt München Beschränkungen für den LKW-Verkehr an der Stadtautobahn „Mittlerer Ring“, zu dem auch die Landshuter Allee gehört, verlangen. Das Gericht schloss jedoch nicht aus, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf Aufstellung eines zureichenden, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Aktionsplans zustehen könnte. Es bestehe jedoch kein Anspruch, dass ein Aktionsplan innerhalb kurzer Zeit aufgestellt wird. Ein solcher Plan müsse hohen Anforderungen genügen, um komplexe Emissions- und Immissionsverhältnisse zu bewältigen. Es handle sich um einen komplexen Entscheidungsprozess, der zwangsläufig längere Zeit in Anspruch nehme. (dpa)
Feinstaub: Münchner scheitert mit Eilanträgen beim Verwaltungsgerichtshof
Die bayerische Landeshauptstadt kann nicht zu Sofortmaßnahmen zur Reduzierung des LKW-Verkehrs gezwungen werden