Eine Fahrzeugfinanzierung per Leasing ist für viele Unternehmer von besonderem Interesse, da Leasing bilanzneutral ist. Durch fest kalkulierbare monatliche Raten wird die Liquidität eines Unternehmens geschont. Im Detail bedeutet dies, dass ein geleastes Fahrzeug nicht in der Bilanz des Transporteurs oder Spediteurs auftaucht. Wird ein Fahrzeug für den eigenen Fuhrpark gekauft , fließt vorhandenes Geld aus dem Unternehmen heraus. Wird das Fahrzeug dann noch beispielsweise durch einen Kredit finanziert, entstehen Schulden und der Kreditrahmen für zusätzliche Anforderungen verringert sich. Anders sieht das beim Leasing aus. Entscheidet sich ein Unternehmen dazu, seine Fahrzeuge zu leasen, ergibt sich daraus, dass der Betrieb nicht Eigentümer im juristischen Sinne des Fahrzeugs wird. Aus diesem Grund müssen die Fahrzeuge auch nicht in der Bilanz der Firma aktiviert werden. Der Vorteil liegt somit darin, dass Leasingraten und weitere durch die Fahrzeugnutzung entstehenden Kosten voll und ganz zu den Betriebsausgaben gezählt werden können. Entsprechend sind diese sofort voll abzugsfähig.
Ein Leasingvertrag ist rein rechtlich gesehen von seinem Wesen her ein Mietvertrag. Das gilt auch, wenn der Leasingvertrag dem Leasingnehmer die Option einräumt, das Fahrzeug nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Leasingdauer kaufen zu können. Der Leasingnehmer überlässt dem Leasingnehmer gegen die Zahlung einer monatlichen Rate ein Fahrzeug für seinen Gebrauch. Anders als bei der reinen Fahrzeugmiete muss der Leasingnehmer im Gegenzug jedoch die Haftung für das Fahrzeug übernehmen. So muss nicht nur für die Wartung des LKW gesorgt werden. Wird das Fahrzeug beschädigt, muss die Beseitigung des Schadens durch den Leasingnehmer übernommen werden. Auch die Kostenübernahmen für Versicherung und Inspektion entfallen in den Verantwortungsbereich des Leasingnehmers.
Wer ein geleastes Fahrzeug für seine Spedition oder sein Transportunternehmen nutzt, praktiziert das so genannte "Pay-As-You-Earn"-Prinzip. Durch die Nutzung des geleasten Fahrzeugs werden Erträge erwirtschaftet. Mit diesen Erträgen können im Gegenzug die Leasingraten bezahlt werden. Allerdings können geleaste Fahrzeuge nicht abgeschrieben werden.
Ein wesentlicher Vorteil des Fahrzeug-Leasings neben der Bilanzneutralität besteht darin, dass Leasing eine sichere und transparente Kostenkalkulation sowie Planungssicherheit ermöglicht. Die monatlichen Raten sind konstant, per Vertrag wird eine feste Grunddauer für das Leasing vereinbart. Ist die vertraglich geregelte Zeit verstrichen, hat der Leasingnehmer meistens noch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu kaufen – oder an den Leasinggeber zurückzugeben. Viele Anbieter offerieren die Option, die Höhe der laufenden Leasingraten durch monatliche Sondervorauszahlungen zu reduzieren. Für Leasing spricht auch, dass die Technik geleaster Fahrzeuge in der Regel auf dem neuesten Stand ist.