Kraftfahrern droht künftig schon bei 0,5 Promille Blutalkohol ein Fahrberbot. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Beim erstmaligen Verstoß wird der Führerschein für einen Monat eingezogen und ein Geldbuße von 500 Mark erhoben. Bisher war bei Werten zwischen 0,5 und 0,8 Promille noch kein Fahrverbot, sondern nur eine Geldstrafe von 200 Mark verhängt worden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. CDU/CSU und FDP stimmten im Bundestag gegen die Gesetzesverschärfung. Die Absenkung werde keine Wirkung zeigen, meinten sie. Dagegen verwiesen Redner der rot-grünen Koalition auf Studien, wonach bereits bei 0,3 bis 0,4 Promille Ausfallerscheinungen beim Fahrer möglich seien. Seit Einführung der 0,5 Promille-Grenze im Mai 1998 seien die Unfallzahlen unter Alkoholeinfluss bereits zurückgegangen. (vr/dpa)
Fahrverbot künftig schon bei 0,5 Promille
Weniger alkoholbedingte Unfälle seit Verschärfung der Promillegrenze 1998